Allgemein

Info zu Beiträgen und Arbeitsstunden

Liebe Mitglieder des Heesseler SV,

die Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung gehen weiter; Sportbetrieb findet derzeit nicht statt und wird wohl auch noch eine Weile ausgesetzt bleiben müssen. Natürlich kommen jetzt Fragen bezüglich der Beiträge und speziell zu den, den Verein unterstützenden Arbeitsstunden auf. Diese wurden auf unterschiedlichen Wegen an uns herangetragen.

Kurz vorneweg: Wir haben einen Beschluss vorgesehen, dass nicht geleistete Stunden aus 2020 im Jahr 2021 „nachgearbeitet“ werden können.  

Der Verein, und auch wir im Vorstand, sind an gesetzliche Regelungen gebunden und daher in unserem Handeln nicht frei. Dies und die Fragen möchten wir im Folgenden versuchen, möglichst verständlich, aber auch umfangreich zu beantworten:

  • Es gibt keine Sportangebote, warum werden die Beiträge nicht erlassen bzw. zurückerstattet, wie beispielsweise zum Teil in Fitnessstudios oder Tanzschulen?
    • Der Unterschied zu Fitnessstudios/Tanzschulen: Vereine sind gemeinnützig und unterliegen damit dem engen Gemeinnützigkeitsrecht.
    • Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann. Der Beitrag ist danach grundsätzlich kein Entgelt für die Leistungen des Vereins, sondern lediglich das Entgelt für die Mitgliedschaft im Verein. Insofern gilt auch nicht die bereits angesprochene Wechselwirkung, dass bei Wegfall der Leistung auch die Pflicht zur Gegenleistung entfällt. Der Beitrag dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken. Gemeinnützigen Vereinen ist es verboten Gewinne zu erwirtschaften. Die Beiträge sind daher knapp kalkuliert und berücksichtigen Kosten die ganzjährig anfallen wie zum Beispiel Verbandsabgaben und Versicherungsbeiträge. Insofern dürfte es nicht gerechtfertigt sein, den Beitrag zu mindern. Dieselben Argumente sind für die Beantwortung der Frage nach einem Sonderkündigungsrecht heran zu ziehen. Mit der Mitgliedschaft im Verein soll grundsätzlich eine langfristige Verwirklichung des Vereinszwecks verfolgt werden. Die Einstellung des Sportbetriebs für einen zunächst überschaubaren Zeitraum kann danach nicht dazu führen, ein Sonderkündigungsrecht anzunehmen.
    • Die Mitgliedsbeiträge werden in der Mitgliederversammlung jeweils durch Abstimmung der anwesenden Mitglieder festgelegt und sind daher nicht im Verantwortungsbereich des Vorstandes. Aufgrund dieser in der Satzung geregelten Zuständigkeit sind wir als Vorstand nicht berechtigt auf Mitgliedsbeiträge ganz oder teilweise zu verzichten. Darüber hinaus läge ein Verstoß gegen das Mittelverwendungsgebot nach § 55 Nr. 1 AO vor.
  • aber warum werden dann die Arbeitsstunden nicht erlassen?
    • Die Arbeitsstunden sind ebenfalls Beiträge, somit fallen sie unter dieselben rechtlichen Grundlagen wie Beiträge.
  • aber in 2020 gab es kaum Möglichkeiten, Arbeitsstunden zu leisten!
    • Es wurden wiederholt Stunden im Internet angekündigt, ferner wurden auch die Trainer/ÜL direkt angeschrieben, ihre Gruppen über die Möglichkeiten zu informieren. Hierdurch haben sich auch mehrere Mitglieder darum bemüht und ihre Stunden geleistet.
      Im Jahr 2020 haben die Vereinsorganisatoren (Vorstand/Spartenleiter/Platzwarte etc,), außer der ohnehin schon erhöhten Belastung durch die Pandemie-Bestimmungen, zusätzlich nicht wenige Stunden kurzfristig zusätzlich übernommen, da sich kein Mitglied bereit erklärte hier einzuspringen und seine Arbeitsstunden abzuleisten. Nur dadurch konnten einige Aktionen im begrenzten Sportbetrieb überhaupt stattfinden. Einige Arbeitsstunden-Angebote sind mangels Interessenten auch ausgefallen bzw. auch hier haben z.B. die Platzwarte eine erhebliche Mehrarbeit auf sich genommen.

Hierzu auch ein Auszug aus der Vereinssatzung, der jedes Mitglied durch seine Unterschrift auf dem Beitrittsformular zugestimmt hat und die jederzeit online einsehbar ist.

  • Mitglieder über 18 Jahren und unter 65 Jahren haben neben den festgelegten Beiträgen Arbeitsstunden abzuleisten oder ersatzweise für jede nicht geleistete Arbeitsstunde einen Abgeltungsbetrag zu zahlen, sofern von ihnen deren Erbringung nicht bis zum Ende des Kalenderjahres nachgewiesen wurde. Anzahl der Arbeitsstunden und die Höhe der Abgeltungsbeträge werden von der Jahreshauptversammlung angemessen nach dem Bedarf für die Zukunft festgelegt.

Die Satzung ist für alle bindend und der Vorstand kann hier keine abweichenden Regelungen treffen. Der aktuelle Beschluss der Mitgliederversammlung sieht die Ableistung von 6 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr vor.

Wir im Vorstand haben beschlossen für die nächste Mitgliederversammlung einen Antrag zu stellen, dass (abweichend von der bisherigen Regelung mit Bezug zum Kalenderjahr) in 2020 zu leistend gewesene Arbeitsstunden in 2021 „nachgearbeitet“ werden können. Der finale Beschluss hat dann durch die Mitgliederversammlung zu erfolgen.

Bis zu dieser Entscheidung müssen wir / muss sich der Verein an die derzeitige Beschlusslage halten. Daher ist es für uns verpflichtend die in 2020 nicht geleisteten Arbeitsstunden jetzt zu belasten.

Mehr kann und darf der Vorstand, explizit auch die eingetragenen Vorsitzenden, nicht tun, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.

  • Warum wird dann keine Mitgliederversammlung durchgeführt, das geht doch auch online? Hier könnte dann eine entsprechende Regelung beschlossen werden.
    • Rein theoretisch geht das online; die Beschlüsse wären in unserem Fall aber nicht bindend. Die Voraussetzung einer Online-Mitgliederversammlung beinhaltet, dass der Verein nachweisen muss, dass sämtliche stimmberechtigten Mitglieder des Vereins die Möglichkeit haben, an der Versammlung teilzunehmen, also über Internet verfügen. Das ist im Heesseler SV mit mehreren Hundert Stimmberechtigten aber nicht erfüllbar.
    • Sobald es eine nachhaltige Möglichkeit einer Mitgliederversammlung gibt, werden wir zu dieser einladen.

Wir hoffen, dass wir mit unseren Ausführungen die eingangs genannten Fragen klären konnten.

Bei weiteren Fragen können wir gern telefonieren.

Der Vorstand des Heesseler SV vertreten durch den 1. Vorsitzenden

Lutz Klinkmann